Wichtige Hinweise zu Krankenfahrten 2023

Vom: 13.01.2023 - 10:28
Bild Krankenfahrten

Passend zum Start ins neue Jahr, gibt es vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) wichtige Hinweise für die Krankenfahrten im Jahr 2023.

  • Besonders wichtig ist, dass Fahrten von den Krankenkassen nur dann vorab genehmigt werden, wenn unter dem „Behandlungsort" das abweichende Behandlungsziel genannt wird. Dies gilt auch dann, wenn die erforderliche Behandlung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem genehmigten Behandlungsgrund steht. Die Info bezieht sich auf Fahrten, die nicht vom ausstellenden Arzt oder einem Krankenhaus ausgehen oder hinführen.
  • Auch andere Abholorte können zur Verpflichtung einer neuen vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse führen und sind ausdrücklich vom ausstellenden Arzt unter „Sonstiges" anzugeben.
  • Außerdem sollten Sie Ihre Patienten frühzeitig auf den Ablauf der Genehmigung und auf eventuelle Beantragung einer Verlängerung hinweisen. Grund dafür ist die immer häufigere Ablehnung rückwirkender Genehmigungen von nicht fristgerecht eingehenden Anträgen.

Aktualisierte Merkblätter und alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Mehr aus der Kategorie:
Interessantes

30 Jahre Software & Abrechnung für Transport- & Rettungsdienste!

27.03.2023

Teil 2: Der erste Auftrag war ein Glücksfall 

Mehr erfahren

Maskenverbot für Taxifahrer:innen - was bedeutet das?

24.03.2023

Durch den Wegfall der Corona-Einschränkungen innerhalb der Personenbeförderung, wird nun auch das Verhüllungsverbot von Fahrer:innen wieder in Kraf

Mehr erfahren

Neues Reformkonzept für die Notfallversorgung

22.03.2023

Mitte Februar wurde das neue Reformkonzept für die Notfallversorgung in Deutschland von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellt.

Mehr erfahren

30 Jahre Software & Abrechnung für Transport- & Rettungsdienste!

20.03.2023

Teil 1: Gestern und heute

Mehr erfahren