Der Taxi- und Mietwagenverband hat bereits im letzten Jahr ausführliche Informationen zur Mobilitätsdatenbereitstellungspflicht veröffentlicht und wir möchten Ihnen in den nächsten Wochen die einzelnen Aspekte näher bringen.
Was sollten Sie im Allgemeinen wissen?
Seit August 2021 wurde durch das Personenbeförderungsgesetz die Verpflichtung zur Lieferung von Mobilitätsdaten für Unternehmer:innen und Vermittler:innen eingeführt. Aus der sogenannten Mobilitätsdatenverordnung (MDV) ergibt sich, wie hier der genaue Ablauf aussieht.
Was sind Mobilitätsdaten überhaupt?
Dies sind Daten, die im Zusammenhang mit dem Thema Beförderung stehen. Diese unterscheiden sich in statische und dynamische Daten - über diese zwei Begrifflichkeiten werden wir Sie nächste Woche informieren.
Ebenfalls gibt es hier Sonderregellungen für z. B. Einzelunternehmer:innen. Zu dieser Thematik und anderen Fällen können Sie sich im offiziellen Informationsblatt informieren (Link unten).
Der Datenempfänger ist der Nationale Zugangspunkt (NAP), welcher durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) betrieben wird. Hier dürfen die Mobilitätsdaten erhoben, gespeichert und verwendet werden.
Auch zum Thema Daten-Weiterleitung an berechtigte Empfänger:innen und Datenlöschung und allen bereits aufgeführten Punkten finden Sie hier weitere Informationen.
Hier geht es zum 2. Teil unserer Serie zu den Mobilitätsdaten.
Quelle: TMV Deutschland